Strafregisterbescheinigung

Zuständig

Der Antrag ist beim Gemeindeamt einzubringen. Die Bescheinigung kann nun durch die Gemeinde Online sofort erstellt werden!
 
Erforderliche Dokumente: 

  • Lichtbildausweis 
  • Geburtsurkunde des Ansuchenden 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Nachweis über Namensänderungen - z.B. Heiratsurkunde

(entfällt bei amtsbekannten Personen)

Gebühren:

Antrag:  € 14,30
Bescheinigung:  € 14,30
Verwaltungsabgabe: € 2,10
(bei Adressierung an eine Behörde, Dienststelle oder einen bestimmten Vorlageort: entfällt die
 Bundesgebühr in der Höhe von € 14,30)

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