Sperrstundenverkürzung

Verwaltungsabgaben:
für Bewilligungen über eine frühere Aufsperrstunde oder für eine spätere Sperrstunde in Gast- oder Schankgewerbebetrieben mit einer Gültugkeitsdauer von:

ein oder zwei Kalendertage: € 13,90
bis zehn Kalendertage:  € 27,80
für mehr als zehn Tage:  € 55,50 
zuzüglich einer Bündesgebühr von: € 14,30

Soziale Netzwerke

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter