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Die Anmeldung ist binnen 3 Monate ab der Geburt des Hundes verpflichtend.Ebenfalls sind Sie verpflichtet, unmittelbar nach eintreten einer Änderung (Wohnungswechsel, Verendung,...) dies der Gemeinde zu melden.Bei der Verendung des Tieres kommt es zu keinerlei Rückerstattungen.Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich.Der oder die HundehalterIn erhält nach Einzahlung der Abgabe die Hundemarke, welche sichtbar am Halsband angebracht werden muss.
Normaltarif: € 20,00
Hunde mit erhöhtem Gefärdungspotential und auffällige Hunde nach §§2 und 3 NÖ Hundeabgabegesetz
jährlich € 66,-- pro Hund
Nutzhund: € 6,54 (Ansuchen an die Gemeinde um Nutzhundtarif)
Hundemarke: € 0,50
Hundeabgabe und Hundemarke